Ab dem 01.01.2025 tritt eine wichtige gesetzliche Änderung in Kraft: Unternehmen, auch landwirtschaftliche Betriebe, sind dann verpflichtet, E-Rechnungen zu entgegenzunehmen. In unserem kompakten Impulsvortrag erfährst du alles Wichtige zum rechtlichen Rahmen und den sachlichen Grundlagen der E-Rechnungs-Pflicht.
Außerdem zeigen wir dir, wie du mit unserem digitalen Web-Anwendung „Dokumente“ die neuen Anforderungen mühelos umsetzen kannst. Unsere Anwendung wird bis zum 01.01.2025 in der Lage sein, den Inhalt von E-Rechnungen anzuzeigen, sodass du auch in Zukunft deine Belege bei uns ablegen und einsehen kannst.
Mit unserem Impulsvortrag bist du rundum gut informiert. Sei dabei und starte optimal vorbereitet ins neue Jahr!
Regina Rabuser
Projektmanagerin Bildung/Veranstaltungen